Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Aussteller – Frühlingszauber

1. Veranstalter und Ansprechpartner

Der Frühlingszauber wird veranstaltet von:

Hoechster Schlossgarde 1956 e.V.
Silostraße 50A
65929 Frankfurt am Main

Vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Fabio Berger sowie Ann-Kathrin Hanschel
E-Mail: verwaltung@hoechster-schlossgarde.de

Diese AGB gelten ausschließlich für Aussteller, die sich für eine Teilnahme am Frühlingszauber bewerben. Für Besucher gelten keine AGB, da der Eintritt zur Veranstaltung kostenlos ist.

2. Termin und Veranstaltungsort

Der Frühlingszauber findet auf dem Vereinsgelände der Hoechster Schlossgarde, Silostraße 50A, 65929 Frankfurt am Main statt.

Veranstaltungszeiten:
Samstag, 21. März: 15:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag, 22. März: 14:00 bis 20:00 Uhr

Aufbauzeiten:
An beiden Tagen ab 08:00 Uhr, der Stand muss bis spätestens 13:00 Uhr vollständig aufgebaut und betriebsbereit sein.

Abbauzeiten:
Der Abbau darf erst nach Veranstaltungsende am Sonntag ab 20:00 Uhr erfolgen.
Ein Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die Veranstaltungsleitung erlaubt. Dies dient der Sicherheit aller Beteiligten und Besucher.

3. Anmeldung und Teilnahmebedingungen

Die Bewerbung als Aussteller erfolgt ausschließlich über das dafür bereitgestellte Onlineformular via OpenForm.

Mit dem Absenden der Bewerbung erklärt sich der Bewerber ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Die Bewerbung allein begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.

Die Veranstaltungsleitung behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere zur Gewährleistung eines vielfältigen und ausgewogenen Ausstellerangebots.

Nach positiver Prüfung erhält der Aussteller eine schriftliche Zusage per E-Mail. Diese Bestätigung gilt als verbindliche Teilnahmezusage. Ein separater schriftlicher Vertrag wird nicht geschlossen.

Zusätzlich erfolgt eine Einladung zur Ausstellerversammlung, bei der weitere organisatorische Details (z. B. Standplatz, Stromanschluss, Sicherheitshinweise) besprochen werden.

4. Standmiete, Zusatzleistungen und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Standmiete sowie etwaige Zusatzkosten (z. B. Stromanschluss, besondere Platzierungen) sind abhängig von:

  • Standgröße und Lage
  • gewünschter Infrastruktur
  • Art der Warenpräsentation

Diese Preise werden dem Aussteller im OpenForm-Formular transparent angezeigt.

Zahlungspflicht:

  • Mit Zusage der Teilnahme wird die Standmiete fällig.
  • Der Aussteller erhält eine Rechnung mit Angabe der Zahlungsfrist.
  • Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse durch Banküberweisung.
  • Die vollständige Zahlung muss bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Veranstalter die Teilnahme stornieren.

5. Rücktritt und Stornierungsbedingungen

Ein Rücktritt durch den Aussteller ist möglich. Es gelten folgende Stornierungsfristen und Gebühren:

  • Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: kostenfreier Rücktritt
  • Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Standmiete
  • Ab 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Standmiete

Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an die Veranstaltungsleitung erfolgen.

Im Falle einer Absage der gesamten Veranstaltung durch den Veranstalter (z. B. wegen Unwetter, behördlichen Auflagen oder Gefährdungslage), wird die bereits gezahlte Standmiete vollständig zurückerstattet.

Im Falle eines Abbruchs der Veranstaltung während der Laufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Pflichten und Verhalten der Aussteller

  • Es ist eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten. Diese muss Sach-, Personen- und Vermögensschäden abdecken.
  • Heizgeräte jeglicher Art sind am Stand untersagt.
  • Bei Nutzung eines Stromanschlusses dürfen nur IP56-geschützte, spritzwassergeschützte Kabel und Geräte verwendet werden.
  • Eigene Musikbeschallung ist nicht gestattet. Hintergrundmusik wird zentral vom Veranstalter gestellt.
  • Der Aufbau- und Betriebsmüll ist vom Aussteller selbst zu entsorgen.
  • Besuchermüll wird vom Veranstalter übernommen – dies ist in der Standmiete enthalten.
  • Die Standfläche ist nach Veranstaltungsende besenrein zu verlassen.

7. Haftung und Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Ausstellerwaren, Standequipment oder persönlichen Gegenständen
  • wetterbedingte Schäden oder Ausfälle
  • Schäden durch höhere Gewalt

Für durch Aussteller verursachte Schäden haftet der Aussteller selbst bzw. über seine Versicherung.

Eine Rückerstattung der Standmiete bei wetterbedingtem Abbruch der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schriftform

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.

Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form.

Stand: 18.06.2025 – Frankfurt