Der Frühlingszauber wird veranstaltet von:
Hoechster Schlossgarde 1956 e.V.
Silostraße 50A
65929 Frankfurt am Main
Vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Fabio Berger sowie Ann-Kathrin Hanschel
E-Mail: verwaltung@hoechster-schlossgarde.de
Diese AGB gelten ausschließlich für Aussteller, die sich für eine Teilnahme am Frühlingszauber bewerben. Für Besucher gelten keine AGB, da der Eintritt zur Veranstaltung kostenlos ist.
Der Frühlingszauber findet auf dem Vereinsgelände der Hoechster Schlossgarde, Silostraße 50A, 65929 Frankfurt am Main statt.
Veranstaltungszeiten:
Samstag, 21. März: 15:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag, 22. März: 14:00 bis 20:00 Uhr
Aufbauzeiten:
An beiden Tagen ab 08:00 Uhr, der Stand muss bis spätestens 13:00 Uhr vollständig aufgebaut und betriebsbereit sein.
Abbauzeiten:
Der Abbau darf erst nach Veranstaltungsende am Sonntag ab 20:00 Uhr erfolgen.
Ein Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die Veranstaltungsleitung erlaubt. Dies dient der Sicherheit aller Beteiligten und Besucher.
Die Bewerbung als Aussteller erfolgt ausschließlich über das dafür bereitgestellte Onlineformular via OpenForm.
Mit dem Absenden der Bewerbung erklärt sich der Bewerber ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Die Bewerbung allein begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.
Die Veranstaltungsleitung behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere zur Gewährleistung eines vielfältigen und ausgewogenen Ausstellerangebots.
Nach positiver Prüfung erhält der Aussteller eine schriftliche Zusage per E-Mail. Diese Bestätigung gilt als verbindliche Teilnahmezusage. Ein separater schriftlicher Vertrag wird nicht geschlossen.
Zusätzlich erfolgt eine Einladung zur Ausstellerversammlung, bei der weitere organisatorische Details (z. B. Standplatz, Stromanschluss, Sicherheitshinweise) besprochen werden.
Die Höhe der Standmiete sowie etwaige Zusatzkosten (z. B. Stromanschluss, besondere Platzierungen) sind abhängig von:
Diese Preise werden dem Aussteller im OpenForm-Formular transparent angezeigt.
Zahlungspflicht:
Ein Rücktritt durch den Aussteller ist möglich. Es gelten folgende Stornierungsfristen und Gebühren:
Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an die Veranstaltungsleitung erfolgen.
Im Falle einer Absage der gesamten Veranstaltung durch den Veranstalter (z. B. wegen Unwetter, behördlichen Auflagen oder Gefährdungslage), wird die bereits gezahlte Standmiete vollständig zurückerstattet.
Im Falle eines Abbruchs der Veranstaltung während der Laufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:
Für durch Aussteller verursachte Schäden haftet der Aussteller selbst bzw. über seine Versicherung.
Eine Rückerstattung der Standmiete bei wetterbedingtem Abbruch der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.
Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form.
Stand: 18.06.2025 – Frankfurt
© 2025 Frühlingszauber
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Hoechster Schlossgarde 1956 e.V.